Allgemeine Geschäftsbedingungen Möwe Ostsee


für die Vermietung des Ferienhauses Kiek in

 


§ 1 Vermieter


Das Ferienhaus Kiek in ist Eigentum von :

Norbert und Angela Schmidt

Feuerbachstraße 88
24539 Neumünster

j-n-schmidt@t-online.de 


nachfolgend Vermieter genannt.

 

Die Adresse des Ferienhauses lautet:

Günter-Remien-Ring 84

24398 Brodersby


§ 2 Buchung


2.1 Sofern die Buchung Online erfolgt ist, gelten diese AGB´s als anerkannt.
2.2 Der Abschluss des Mietvertrages erfolgt durch die schriftliche, mündliche (bzw. fernmündliche) oder durch E-Mail erfolgende Buchung des Gastes und deren Annahme durch uns. Nach der Annahme - die ebenfalls schriftlich, mündlich, fernmündlich oder durch E-Mail erfolgen kann - versenden wir an den Gast eine Buchungsbestätigung, aus der sich die wesentlichen Daten des geschlossenen Vertrages ergeben. Die Versendung der Buchungsbestätigung gilt ebenfalls als Annahmeerklärung. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung in Nebenpunkten vom Inhalt des geschlossenen Vertrages ab, ist die Buchungsbestätigung maßgeblich, es sei denn der Gast widerspricht dieser Buchungsbestätigung binnen einer Woche nach deren Erhalt. Der Widerspruch hat jedoch keinen Einfluss auf den Vertragsschluss als solchen.
2.3 Die Ferienwohnung darf höchstens mit der bei der
Buchung angegebenen Personenanzahl genutzt werden.

 

§ 3 Mietzahlung


Mit Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung werden 30% des  Mietpreises als Anzahlung fällig. Die Anzahlung ist innerhalb von 10 Tagen zu überweisen und wird auf den Gesamtpreis angerechnet. Der Restbetrag ist bis spätestens 4 Wochen vor Anreise zu bezahlen.
Bei kurzfristigen Buchungen, wenn zwischen Buchungsdatum und Anreise weniger als 14 Tage liegen, ist der Mietpreis umgehend in voller Höhe zu überweisen, soweit nicht anders vereinbart.

Für den Fall der unterbleibenden oder verspäteten Anzahlung behalten wir uns eine anderweitige Vermietung des gebuchten Objektes vor. Ein Anspruch auf anderweitige Vermietung durch den Gast besteht nicht. Sollte die Anzahlung verspätet geleistet worden sein, erfolgt bei anderweitiger Vermietung durch uns eine Rückerstattung der Anzahlung.
Eine Kaution wir nicht erhoben.

 

§ 4 Nebenkosten / Kurtaxe


Die Nebenkosten für Wasser sind im Mietpreis enthalten.

Die Stromkosten werden nach Verbrauch mit 0,30 €/KwH berechnet und sind bei Abreise bar zu bezahlen.
Die Endreinigung sowie ggf. Internetzugangsgebühren werden gesondert berechnet. Bettwäsche und Handtücher sind selbst mitzubringen.
Die Kurtaxe wird von der Gemeinde erhoben und muß vor Ort bei der Kurverwaltung gezahlt werden.

 

§ 5 Schlüsselübergabe


Die Details zur Schlüsselübergabe werden vom Vermieter in der Auftragsbestätigung mitgeteilt.

 

§ 6 An- und Abreise


Am Anreisetag wird der Vermieter das Ferienhaus dem Mieter ab 16.00 Uhr zur Verfügung stellen.
Am Abreisetag wird der Mieter das Ferienhaus dem Vermieter bis spätestens 10.00 Uhr geräumt und im sauberen Zustand übergeben.
Die Geschirrreinigung ist nicht in der Endreinigung enthalten und muß vom Mieter durchgeführt werden.

 

§ 7 Allgemeine Verpflichtungen / Hausordnung


7.1 Der Mieter ist gehalten, sich insbesondere bzgl. der
Lautstärke rücksichtsvoll zu verhalten, um die anderen Mieter nicht in ihrer individuellen Urlaubsgestaltung zu beeinträchtigen.
7.2 Die Ferienwohnung wird mit vollständigem Inventar vermietet. Etwaige Fehlbestände, Mängel oder Beschädigungen sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Über den Zustand der Wohnung und des Inventars werden eventuelle Rügen nur innerhalb 24 Stunden ab Ankunft anerkannt.
Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln. Der
Mieter haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht entstehen, besonders bei unsachgemäßer Behandlung technischer Anlagen und anderer Einrichtungsgegenstände. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden.
Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen.
3.1 Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei dem Vermieter.

 

§ 8 Rauchen


Das Rauchen in den Wohnungen ist nicht gestattet. Der Mieter soll bitte. den Garten nutzen.

 

§ 9 Internetnutzung


Der Mieter kann den per Username/Passwort geschützten WLAN-Zugang nutzen, ist aber verpflichtet, keine fremden Schutzrechte (z. B. Urheberrechte, Markenrechte, Patentrechte und Datenbankrechte) zu verletzen, keine Dienste zum Abruf oder zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Informationen zu nutzen und keine Inhalte verleumderischen, beleidigenden oder volksverhetzenden Charakters zu verbreiten oder gegen sonstige Gesetze oder Verordnungen zu verstoßen.
Im Falle eines rechtswidrigen Gebrauchs des Internetzgangs wird der Mieter haftbar gemacht.

 

§ 10 PKW-Stellplatznutzung


10. 1 Der Mieter verpflichtet sich, nur den ihm vermieteten Stellplatz zu benutzen und auf diesem Stellplatz außerdem nur einen Personenwagen oder Motorrad abzustellen.
10.2 Alle allgemeinen technischen und behördlichen
Vorschriften, besonders die der Feuerwehr und
Bauaufsichtsbehörde, sind zu beachten.
10.3 Wagenwäsche, Ölwechsel, Reparaturen, offenes Feuer
u. ä. sind auf dem Stellplatz nicht gestattet. Auslaufendes Benzin, Öl oder andere, umweltgefährdende Flüssigkeiten sind sofort zu entfernen und dürfen nicht in den Boden versickern oder in die Entwässerungsanlage fließen. Gegebenenfalls ist die Feuerwehr hinzuzuziehen. Außerdem ist der Vermieter sofort zu benachrichtigen.
10.4 Die Beseitigung von Schnee- und Eisglätte erfolgt nur insoweit, als es von den beauftragten Unternehmen entsprechend den bestehenden Regelungen ausgeführt wird.
10.5 Der Vermieter haftet nicht für Personen- oder
Sachschäden, die dem Mieter bei der Benutzung des Stellplatzes entstehen, insbesondere nicht für Beschädigungen oder das Abhandenkommen des abgestellten Fahrzeugs. Der Vermieter haftet ebenfalls nicht, wenn die Zufahrt z.B. durch verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge blockiert wird. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch die nicht vertragsgemäße Nutzung des Stellplatzes entstehen.

 

§ 11 Gartennutzung


Der Garten sowie das Mobiliar steht allen Mietern zur
Verfügung.

 

§ 12 Haustiere


Das Mitbringen von Haustieren ist nicht erlaubt.

 

§ 13 Reiserücktritt


13. 1 durch den Mieter
Tritt der Mieter nach erfolgter Buchung vom Vertrag zurück und kann das Ferienhaus vom Vermieter nicht anderweitig vergeben werden, besteht eine Schadenersatzpflicht des Mieters in Höhe von 50% (Stornierung bis 21. Tag vor Anreise )bzw. 80% ( Stornierung ab 20. Tag vor Anreise ), danach 90 % des Mietpreises für die nicht vermietbare Zeit. Gründe für die Stornierung sind unerheblich. Es  wird der Abschluß einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen. Der Vermieter hat nach Treu und Glauben ein nicht in Anspruch genommenes Ferienhaus  anderweitig zu vermieten und wird das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachten Stornogebühren anrechnen.
13.2 durch den Vermieter
Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter andere Mieter trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in
solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.
13.3 in gegenseitigem Einvernehmen
Eine Auflösung des Mietvertrages in gegenseitigem Einvernehmen ist jederzeit möglich.

 

§ 14 Haftung des Vermieters


Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser-, Strom- sowie ggf. Internetversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen.
Die Haftung des Vermieters ist auf die maximale Höhe des Mietpreises beschränkt.

 

§ 15 Kurabgabe


Der Vermieter ist verpflichtet, die Kurabgaben gemäß der jeweils gültigen Kurabgabensatzung beim Mieter einzunehmen und diesem die Kurkarten auszustellen.
Die Kurabgabe wird vom Vermieter an die Kurverwaltung abgeführt. Der Mieter ist verpflichtet, die Angaben zur Kurabgabe auf deren Richtigkeit hin zu prüfen und ggf. Änderungen dem Vermieter sofort mitzuteilen.

 

§ 16 Salvatorische Klausel


Sollte eine der zuvor beschriebene Mietbedingung rechtsungültig sein, so wird diese durch die entsprechenden gesetzlichen Regelungen ersetzt. Die anderen Mietbedingungen bleiben davon unberührt und weiterhin gültig.